Elektro-Epilation bei der Diagnose:                  "Transsexualität"

 

Transsexuelle Frauen stehen häufig vor dem Problem, wie sie ihre lästigen Haare im Gesicht, aber auch am ganzen Körper wegbekommen.

 

Ein wichtiger Schritt zum Leben in dem von ihnen angestrebten weiblichen Geschlecht ist zunächsteinmal die Entfernung der Gesichtsbehaarung. Ein männlicher Bartwuchs bzw. Bartschatten ist mit erheblichen sozialen und beruflichen Einschränkungen verbunden, und die teilweise mehrfach am Tag notwendige Rasur trägt ebenfalls zu einer signifikanten psychischen Belastung bei.

 

Daher steht die medizinische Notwendigkeit einer Epilation der Gesichtsbehaarung bei diagnostizierter Transsexualität außer Frage und wird übrigens, im Zuge des Befundes, als medizinisch notwendig bewertet.

Um eine permanente Entfernung der Gesichtshaare zu erreichen wird die Elektro-Epilation von den Krankenkassen präferiert

 

 

Werden die Behandlungskosten übernommen?

 

Bei der Indikation "Transsexualität", kann u.U. die Entfernung der Gesichtshaare mittels Elektro-Epilation, gemäß dem Klassifikationssystem der Krankheiten (DSM-IV ICD10), von den Krankenkassen übernommen werden. Dies entscheidet aber die jeweilige Krankenkasse für sich selbst.

 Ausgangspunkt hierzu bildet das TSG (Transsexuellengesetz) sowie die Richtlinien des MDK.